Die Aufnahme eines Studiums hängt bis heute häufig von der sozialen Herkunft ab. Die FH der Diakonie steuert diesem Trend entgegen. Ein Studium soll nicht länger ein Privileg von "höheren Töchtern" oder Beamtensöhnen sein. Studieren an der FH der Diakonie ist auch ohne Abitur oder eine andere "klassische" Eintrittskarte in die Welt der Wissenschaft möglich und wird seit Jahren gepflegt. Ermutigend ist dabei: Studierende ohne Abitur bringen im Laufe des Studiums im Durchschnitt genauso gute Leistungen wie Studierende mit Abitur, wie eine Untersuchung der Studienerfolge an der FH der Diakonie nachwies.
In der Regel setzt der Zugang zu einem Studium den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden schulischen Ausbildung voraus (allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, etc.). Aber auch, wer nicht über eine solche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann Zugang zum Hochschulstudium erlangen. Dafür gibt es verschiedene Wege:
- Der Hochschulzugang kann erlangt werden durch eine berufliche Aufstiegsfortbildung nach § 2 der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (BBHZVO NRW).
Ein entsprechender Nachweis kann einfach der Bewerbung angehängt werden.
- Der weitaus größte Teil der Studierenden ohne Abitur erwirbt die Berechtigung zum Studium durch den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer danach erfolgten mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in dem erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf. Für Stipendiat/innen des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre Berufstätigkeit ausreichend. Die Qualifikation über die Berufsausbildung und die berufliche Tätigkeit eröffnet den Zugang zu einem dem Berufsabschluss und der Berufstätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang. Darüber haben z.B. ausgebildete Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen oder Gesundheits- und Krankenpfleger/innen mit Berufserfahrung aber ohne Abitur Zugang zu allen angebotenen Studiengängen aus dem Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens.
Dieser Weg ist ganz unkompliziert; es sind keine zusätzlichen Prüfungen o.ä. erforderlich. Entsprechende Nachweis können einfach der Bewerbung angehängt werden.
- Zuletzt besteht die Möglichkeit die Hochschulzugangsberechtigung über eine Zugangsprüfung zu erlangen. Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, dass bei beruflich qualifizierten Bewerber/innen die fachliche Eignung und die methodischen Fähigkeiten für das Studium eines Studienganges oder für das Studium bestimmter fachlich verwandter Studiengänge bestehen. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber/innen die Zugangsberechtigung zur Aufnahme des Studiums in dem von ihnen angestrebten Studiengang an der FH der Diakonie. Die Zugangsprüfung besteht aus einer (kurzen) Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung, die die Studienarbeit ergänzt. Das Thema der schriftlichen Arbeit wird mit einer/m Prüfer/in abgesprochen und sollte einen Bezug zum angestrebten Studiengang und zu Ihrer beruflichen Praxis haben. Die Teilnahme an einer Zugangsprüfung setzt den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer danach erfolgten mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit voraus. Für Stipendiat/innen des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre Berufstätigkeit ausreichend. Die Berufstätigkeit muss fachlich weder der erlangten Berufsausbildung noch dem angestrebten Studium entsprechen. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege einer oder eines Angehörigen. Als berufliche Tätigkeit wird außerdem der freiwillige Wehrdienst, der Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr, die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung angerechnet.
Auch hier ist der Weg sehr unkompliziert. Alle erforderlichen Nachweise können einfach der Bewerbung angehängt werden. Gern kann bereits mit der Bewerbung ein formloser Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Im Nachgang kümmert sich das Studierendensekretariat um den Rest und koordiniert das weitere Verfahren, wie z.B. die Einladung zu einem Beratungsgespräch, in dem unter anderem das Thema für die Zugangsprüfung abgesprochen werden kann. Details zum Verfahren können in der Zugangsprüfungsordnung der FH der Diakonie nachgeschlagen werden.
Sind die oben dargestellten Voraussetzungen erfüllt, steht einem Studium ohne Abitur nichts mehr im Weg. Zu beachten ist, dass das Studieren einzelner Studiengänge noch das Vorliegen bestimmter weiterer Zulassungsvoraussetzungen erfordert. Näheres zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Studiengänge regeln die studiengangspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen. Über die individuelle Zulassung zu einem Studium in einem spezifischen Studiengang entscheidet die Hochschulleitung im Benehmen oder nach Rücksprache mit der jeweiligen Studiengangsleitung.
Für Fragen zum Thema Studieren ohne Abitur stehen das Studierendensekretariat so wie die jeweilige Studiengangsleitung gern zur Verfügung.